Textatelier
BLOG vom: 31.05.2016

Das neue Integrationsgesetz ist ein Arbeitsmarktgesetz

Autor: Richard Gerd Bernardy, Dozent für Deutsch als Fremdsprache, Viersen/Deutschland
 


Die deutsche Bundesregierung hat in den letzten Tagen ein “Integrationsgesetz” verabschiedet.
 
Damit stärken wir den Zusammenhalt in der Gesellschaft durch Integrationsketten, die den Flüchtlingen Perspektiven für einen Neustart in Deutschland eröffnen.”

Die Devise heisst “fördern und fordern” und
“Der Massstab des Förderns und Forderns gilt für alle Menschen im Grundsicherungsbezug. Daher muss er auch für Flüchtlinge gelten.”

Die “Integrationsketten” bedeutet also, dass “zu Integrierende” quasi in Ketten gelegt werden, damit “die Integration gelingt”.
 
Beim Gesetz handelt es sich in erster Linie um eine “Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt”.

Sie soll dadurch gelingen, in dem festgelegt wird, wo die Flüchtlinge wohnen dürfen, jedenfalls so lange, bis sie “auf eigenen Füssen stehen”. Und das können sie erreichen, in dem sie die deutsche Sprache in einem Integrationskurs erlernen, damit sie mittels Förderung durch staatliche Stellen vor allem in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt “integriert”, sprich: “eingegliedert”, werden können.
 
Denn: “Wer sich anstrengt und durch Spracherwerb und den Einstieg in Arbeit seinen Teil zur Integration beiträgt, der hat alle Chancen, den Neuanfang in Deutschland zu schaffen.”

Die 100.000 Arbeitsgelegenheiten in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) erfüllen dabei eine doppelte Funktion: Bereits vor Abschluss des Asylverfahrens können Flüchtlinge damit niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden und erste Erfahrungen sammeln. Gleichzeitig werden dabei sinnvolle und gemeinnützige Beschäftigungen in und um Aufnahmeeinrichtungen geschaffen, ohne dass es sich um ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis handelt. Dies trägt auch konkret zur Teilhabe und zur Akzeptanz von Schutzsuchenden vor Ort bei.” 

Also: Das vorrangige Anliegen der Bundesregierung ist nicht der humane Akt, Flüchtlingen, bisher verfolgter, traumatisierter, oft gerade noch dem Tode entgangener Menschen jegliche Art der Hilfe zukommen zu lassen, sondern die Integration in den Arbeitsmarkt. Nur dann haben sie das Recht, in unserem Land zu bleiben. Und wenn sie auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Chancen haben, werden sie “niedrigschwellig” beschäftigt, was einfachste Tätigkeiten mit äusserst niedriger Entlohnung bedeutet.
 
Die Deutschen (oder zumindest die deutschen Gesetzgeber) haben sie willkommen geheissen, aber nicht als Gäste, sondern als zukünftige Arbeitnehmer. Denn sie wurden nicht gebeten zu kommen, wie einst die “Gastarbeiter”, sondern sie haben sich Deutschland als Fluchtziel ausgesucht.
 
Auf keinen Fall - oder nur unter bestimmten, genau fest gelegten Umständen - sollen sie “dem Steuerzahler auf der Tasche liegen”. Das stimmt nicht ganz, die finanziellen Integrationsleistungen, die gestemmt werden, um Flüchtlinge zu Bürgern zu formen, sind in den ersten Jahren hohe Investitionen. Sie sollen sich aber langfristig auszahlen, beispielsweise dadurch, dass sie den durch die geringe Geburtenzahl in Deutschland auftretenden Fachkräftemangel lindern oder gar beseitigen.
 
Also: arbeiten sollen sie! Da sie aber aus fremden Kulturkreisen kommen, in denen andere Gesetze herrschen, müssen sie darüber informiert werden, was hierzulande gilt und was nicht.
 
Für viele Flüchtlinge sind es vermutlich schockierende Erfahrungen:
Frauen sind gleichberechtigt, na ja, zumindest auf dem Papier. Sie dürfen Autofahren.
Sie müssen nicht zu Hause bleiben, auch nicht, wenn der Ehemann das fordert.
Frauen müssen sich in der Öffentlichkeit nicht verschleiern, sondern können ihre Haare und Teile ihres Körpers offen zeigen, was nicht heisst, dass sie dadurch für Männer “Freiwild” sind. Kontakte zwischen den Geschlechtern und auch das Austauschen von Zärtlichkeiten ist in einem bestimmten Rahmen in der Öffentlichkeit gestattet. Zwangsehen sind verboten. Vorehelicher Geschlechtsverkehr wird jedenfalls gesellschaftlich geduldet, so wie Homosexualität und gleichgeschlechtliche Ehepaare. Im Schwimmbad befinden sich Angehörige beiderlei Geschlechter in knapper Badebekleidung zur gleichen Zeit. In der Sauna ist das auch ohne Bekleidung möglich und gestattet. Niemand wird gezwungen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, einer Religion anzugehören. Ehrenmorde sind verboten. Es gibt in einem gewissen gesetzlichen Rahmen die freie Meinungsäusserung. Im Bereich der künstlerischen Betätigung ist noch viel mehr erlaubt. Es gibt Demokratie und eine freie Presse, die sich auch gegen die Herrschenden wenden kann. Genitalverstümmelung ist verboten.
 
Flüchtlinge kommen meistens aus nicht westlich orientierten Ländern, und sind anders sozialisiert worden. Sie haben “von klein auf” Verhaltensweisen gelernt und internalisiert, wie überall auf der Welt, die in ihrem Heimatland gelten. Die dadurch geformte Lebensweise, die Gedankenwelt, die Auffassungen sind fest verankert.
 
Vieles davon soll auf einmal falsch sein, manches sogar verboten und strafbar.
 
Die Richtlinien dazu, oft auch “Werteordnung” oder einfach nur “Werte” genannt, werden bereits jetzt schon in den Integrationssprachkursen mit vermittelt und haben die Bezeichnung “Orientierungskurs”. Bisher wurden sie nur kurz abgehandelt, d.h. vorgestellt. Für längere Diskussionen und Aussprachen darüber blieb wenig Zeit.
 
Die Verordnung (IntVor) zum neuen Integrationsgesetz sieht vor, diesen Orientierungskurs von 60 auf 100 Unterrichtsstunden zu verlängern und eine
stärkere Ausrichtung der Kurse auf die Wertevermittlung.”
Ob das ausreicht, die Verwirrung in den Köpfen der Flüchtlinge zu lösen, dürfte fraglich sein.
 
“Multikulti”, also die Akzeptanz und Toleranz anderer Lebensweisen, jedenfalls im Rahmen der hierzulande geltenden Gesetze, scheint nicht mehr gewünscht zu sein. Das Ziel des Integrationsgesetzes ist Anpassung an die westliche Lebensart. Die Deutschen sind fleissige Menschen, die meistens gern arbeiten und sich dem Arbeitsprozess unter- und einordnen. Sie sollen Vorbild für Flüchtlinge sein. “Werdet so wie wir, dann gehört ihr eines Tages auch zu uns, sprich: ihr bekommt ein Bleiberecht, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und später, wenn ihr “richtig” angepasst seid, sogar einen deutschen Pass!”
 
Segregation, also eine mehr oder weniger starke Abschottung von der hier herrschenden Kultur und Ausrichtung auf das, was die Landsleute aus der Heimat hier tun, ist nicht erwünscht. Weil das sinnvoll ist, steht auch im Gesetz, dass den Flüchtlingen vorgeschrieben wird, wo sie zu wohnen haben:
 
Mit der im Integrationsgesetz umgesetzten Forderung der Bundesländer zur ‘Einführung einer befristeten Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge’ wird den Bundesländern die Möglichkeit gegeben, die Verteilung von Schutzberechtigten besser zu steuern. Dadurch kann das Entstehen sozialer Brennpunkte vermieden werden und Integration besser gelingen.”

Das gilt jedenfalls so lange, bis der Flüchtling für sich selbst sorgen kann. Klar ausgedrückt: Wenn Flüchtlinge aufeinander hocken, sich möglicherweise abschotten, eine Parallelgesellschaft bilden, aber Leistungen erwarten, dann muss dem ein Riegel vorgeschoben werden.

Das Integrationsgesetz signalisiert: “Eigentlich wollen wir euch nicht. Aber wenn ihr schon da seid, und weil wir, schon wegen des Grundgesetzes, euch nicht zurückschicken können, dann sollt ihr in gewisser Hinsicht so werden wie wir. Denn dann nützt ihr Deutschland, und das ist das, war wir uns unter Integration vorstellen.”

Und das Gesetz sagt auch: „Wenn ihr Euch nicht anpasst und die Vorgaben erfüllt, gibt es weniger oder gar kein Geld oder ihr werdet des Landes verwiesen.“

Das Integrationsgesetz mag in vielen Teilen seine Berechtigung haben. Deutschland hat die Grenzen geöffnet und mehr als eine Million Menschen fremder Kulturen ins Land gelassen. Damit gehen Befürchtungen einher, dass diese Menschen die so genannte westliche Wertewelt untergraben und irgendwann in der Zukunft die freiheitlich demokratische Grundordnung als Grundlage für das friedliche Zusammenleben der Menschen in Europa, in Gefahr bringen. Dem muss vorgebeugt werden.
 
Ob das dadurch gelingt, dass ein Integrationsgesetz sich als ein autoritäres Arbeitsmarktgesetz entpuppt, ist zumindest fragwürdig.
 
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Das neue Integrationsgesetz - Material für die Presse

 


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