Textatelier
BLOG vom: 20.10.2010

Priester, Swami, Kirchen: Haben Sie katholisch geheiratet?

Autor: Heinz Scholz, Wissenschaftspublizist, Schopfheim D
 
Stellen Sie sich einmal dies vor: Sie sind in einer christlich orientierten Firma oder Organisation angestellt. Sie erledigen die Arbeiten zur vollen Zufriedenheit, sind immer pünktlich und haben sich nichts zu Schulden kommen lassen. Aber sie haben plötzlich etwas Furchtbares in den Augen ihres Arbeitgebers angestellt: Sie trennten sich von ihrer Frau und leben nun mit einer anderen Partnerin zusammen, die jetzt noch schwanger wird. Nachdem Ihr Arbeitgeber von diesen privaten Dingen hörte, erhalten Sie aus heiterem Himmel ihre Entlassungspapiere.
 
Sie meinen, so etwas könne nie eintreten? Doch! Als nämlich dem Kirchenmusiker Bernhard Schütz das Geschilderte passierte, kündigte ihm die katholische Kirchengemeinde fristlos wegen Ehebruchs. Der Organist zog die Kündigung vor Gericht. Das Bundesgericht billigte die Kündigung. Auch das Bundesverfassungsgericht wies seine Klage zurück. Das Gericht betonte, Kirchen könnten selbst bestimmen, wen sie entlassen.
 
Die Europäische Menschenrechtskommission hält die deutsche Rechtssprechung für zu kirchenfreundlich. Der Europäische Gerichtshof meinte kürzlich, die Kündigung sei nicht rechtswidrig, man hätte jedoch in diesem Fall das Recht auf Privatleben berücksichtigen sollen.
 
Nicht die Kirchen, sondern die deutschen Gerichte haben einen Rüffel bekommen. Christian Rath von der „Badischen Zeitung“ kommentierte am 24.09.2010 das zurückhaltende Urteil so: „Danach ist es auch künftig möglich, dass die katholische Kirche Mitarbeitern wegen Ehebruchs kündigt, vor allem, wenn diese als Seelsorger oder in leitenden Positionen eingesetzt sind. Bei anderen Personen dürfte die Kündigung künftig zumindest erschwert sein, weil der Strassburger Gerichtshof eine echte Abwägung mit den privaten Interessen der Beschäftigten fordert (…).“
 
Ich finde, dass bei Sozialarbeiterinnen oder Erziehern hier nicht so strenge Massstäbe angewandt werden sollten. Entscheidend ist die Leistung der Mitarbeiter. Der Strassburger Gerichtshof hätte hier jedoch eine eindeutigere Aussage treffen können.
 
Als ich diese Zeilen las, kamen mir die Missbrauchsfälle in den Sinn. Warum haben hier die Kirchen nicht so strenge Massstäbe wie bei dem Organisten angelegt? Das wird wohl ein grosses Geheimnis bleiben!
 
Die Informationspolitik der katholischen Deutschen Bischofskonferenz im Missbrauchsskandal wurde stark kritisiert. Nun erhielten die Verantwortlichen im Juli 2010 den Kritik-Preis „Verschlossene Auster“. Die Bischöfe nahmen die Auster an.
 
Was eine Erzieherin erlebte
Auf Grund des Kommentars von Christian Rath schrieb A. M. aus Pfaffenweiler D einen Leserbrief, der so betitelt war: „Die Kirche hat nicht das Recht zu urteilen und zu verurteilen.“
 
Die Schreiberin ist Erzieherin, und ihr wurde betriebsbedingt gekündigt. Sie rief bei einem katholischen Kindergarten an. Sie erhielt einen Termin zur Besichtigung des Kindergartens. Die Bewerberin ist evangelisch. Sie fragte, ob dies ein Problem sei. „Eigentlich kein Problem. Eher die Frage, ob ich kirchlich (katholisch) geheiratet habe. Ich musste verneinen“, schrieb die Verzweifelte. Die Leiterin meinte, sie müsse nachfragen, denn das könnte Probleme bringen. Dann äusserte sich die Leiterin abschliessend: Wenn sich eine andere Person meldet, würde diese jedoch vorgezogen. Die Erzieherin ist daraufhin nicht zum Kindergarten gefahren.
 
Abschliessend schrieb die enttäuschte Frau: „Es ist frustrierend, aus diesen Gründen keine Anstellung zu erhalten. Es ist auch nicht christlich und sozial. Es ist diskriminierend. Nicht Jesus hat diese absurden Bestimmungen geschaffen, sondern Menschen. Ich hoffe, dass die katholische Kirche irgendwann zur Einsicht kommt. Die Kirche hat nicht das Recht, zu urteilen und zu verurteilen.“
 
Exkommuniziert wegen Anzeige gegen Pädophilen
Es ist unglaublich, was schon 1871 geschah. Zu jener Zeit zeigte die australische Ordensgründerin Mary MacKillop einen pädophilen Priester an. In einer kirchlichen Schule soll der Pater Keating Kinder sexuell belästigt haben. Die Anzeige ging an die Polizei und an den Generalvikar der Erzdiözese Adelaide. Aber schon damals durfte nicht sein, dass ein Priester sich an unschuldigen Kindern vergriff. Ein Vertrauter des Bischofs fand die Anzeige gar nicht lustig und kam in Rage. Er beantragte, ein Exkommunikationsverfahren gegen die Nonne einzuleiten. Die Nonne wurde daraufhin exkommuniziert. 5 Monate später wurde die Exkommunikation durch den Bischof überraschenderweise wieder aufgehoben. Warum, wurde nicht bekannt. Am 17.10.2010 wurde die unbequeme Nonne tatsächlich heilig gesprochen, und damit hat Australien die 1. Heilige.
 
Priester betet für Herzinfarkt
Es ist unglaublich, was sich ein Priester erlaubt hat. Auf Grund des Vorschlags zur Massenabschiebung von Roma in Frankreich durch Nicolas Sarkozy griff der katholische Pater Arthur zu einem drastischen Mittel. Der Geistliche betete inbrünstig, dass der Staatspräsident einen Herzinfarkt erleiden sollte. Er betonte, Sarkozy führe einen Krieg gegen Roma. Aus Protest sandte er seine nationalen Verdienstorden zurück.
 
Sarkozy erfreut sich weiterhin guter Gesundheit. Aber der Pater muss wohl demnächst seine Sünde beichten oder sich nach einer Exkommunikation voll und ganz auf Voodoo-Puppen konzentrieren. Ich finde, ein solcher Priester hat seinen Beruf verfehlt.
 
Ärger mit dem Lendentuch
So manche „heilige“ Männer sind gar nicht so heilig. Bei dem wichtigsten Pilgerfest Kumbh Mela der Hindus in Haridwar am Oberlauf des Ganges strömen bis zu 10 Millionen Menschen ins Städtchen, aber auch Sadhus (Heilige Männer), Gurus und mit einem Lendentuch bekleidete Yogis. Der südindische Swami Nityananda, der in der Nähe von Bangalore ein Meditationszentrum betreibt, kam nicht nach Haridwar. Er war anderweitig beschäftigt. Ein Fernsehteam filmte den 32-Jährigen in der Zeit des Pilgerfestes heimlich bei Vergnügungen mit Schauspielerinnen. Er hob dabei seine safranfarbene Robe samt Lendenschurz und präsentierte sich so den Gespielinnen. Bewohner waren nicht erfreut. Sie stürmten das Zentrum und demolierten die Einrichtung. Nun will der Mann kein Meditationszentrum mehr betreiben, sondern nur noch spirituell tätig sein.
 
Auch in Thailand fallen manche Mönche aus der Rolle. Sie betteln nicht nur um Almosen, sondern bieten auch Liebesdienste an. Auch viele TV-Prediger aus den USA mussten öffentlich Abbitte leisten.
 
Der „Starprediger“ Eddie Long soll, wie die „Badische Zeitung“ am 30.09,2010 berichtete, 4 junge Männer zum Sex genötigt haben. Der muskulöse Prediger machte eine kleine Kirche im US-Staat Georgia zum Millionenunternehmen.
 
Eddie Long ist ein entschiedener Gegner der Homo-Ehe. Aber mit Gleichgeschlechtlichen darf er wohl Lustbarkeiten austauschen.
 
In Indien wurde ein weiterer Swami (ist ein hinduistischer religiöser Titel) verhaftet. Er hatte bis zu 100 Frauen als Prostituierte vermietet.
 
Die „heiligen“ Männer sind also nicht so heilig. Sie verstehen es jedoch, durch ihr Auftreten, Spendengelder in Millionenhöhe einzutreiben. Und die Starprediger leben in Saus und Braus. So soll Eddie Long ein Jahresgehalt von 3 Millionen Dollar beziehen. Er hat Leibwächter und fährt teure Autos. Schuld sind natürlich auch die Anhänger, die einen solchen Lebenswandel akzeptieren. Bildlich gesprochen sind es gläubige Schafe, die dem Bock blindlings folgen.
 
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