Textatelier
BLOG vom: 07.10.2012

Katholische Kirche: Mit Sonderstatus zu Geld und Macht

Autor: Richard Gerd Bernardy, Dozent für Deutsch als Fremdsprache, Viersen/Niederrhein D
 
Jetzt haben wir es als Urteil und schriftlich: Die katholische Kirche ist in Deutschland zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, handelt aber nicht anders als ein Verein. Ein Verein kann sich eine Satzung geben, in der festgelegt wird, dass ein Mitglied Beiträge in bestimmter Höhe zu zahlen hat. Falls ein Mitglied sich weigert, sie zu zahlen, kann es aus dem Verein ausgeschlossen werden. Es ist nicht möglich, den Austritt aus der Kirche zu erklären und gleichzeitig in der Glaubensgemeinschaft bleiben zu wollen.
 
„Die Kirche ist eine nichtstaatliche Körperschaft des öffentlichen Rechts, begründet wurde dieser Sonderstatus im Weimarer Kirchenkompromiss 1919. Die Weimarer Verfassung verzichtet auf die Trennung von Kirche und Staat, wie etwa in Frankreich.
 
Wegen der Pflicht zur weltanschaulichen Neutralität ist es dem Staat aber gerade nicht erlaubt, die Religionsgemeinschaften als Teil der Verwaltung zu führen. Infolgedessen sind die religiösen Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht nur organisatorisch aus dem Staat ausgelagert, sondern sind gerade kein Teil der öffentlichen Gewalt, folglich nicht grundrechtsverpflichtet, sondern wie private Vereinigungen grundrechtsberechtigt. Erst recht ist dem Staat eine Rechtsaufsicht verwehrt.“
 
Quelle:
de.wikipedia.org/wiki/Körperschaft_des_öffentlichen_Rechts
 
Nach dieser Definition kann die Kirche Entscheidungen treffen, die sich gegen die gesetzlichen Regelungen im Staat richten, z. B. dass geschiedene Arbeitnehmer in kirchlichen Organisationen nicht wieder heiraten dürfen, wollen sie weiter beschäftigt sein. Die Kirche muss also keine Grundrechte akzeptieren. Das bedeutet natürlich auch, dass die Kirche nicht demokratisch sein muss, auch wenn der Staat, in dem sie fungiert, dies ist. So ist der Vatikanstaat, und diesem ist die katholische Kirche mit dem Papst als Oberhaupt verpflichtet, einer der wenigen undemokratischen Staaten in Europa, wenn auch nicht vergleichbar mit Weissrussland. Oder etwa doch? Auch dort gibt es keine Trennung zwischen der Legislative und Judikative.
 
„Der Papst ist innerhalb seines Staates, des Heiligen Stuhls, ein absoluter Herrscher. Als solcher kann er Entscheidungsbefugnisse in einem juristischen Prozess einer speziellen Instanz übertragen - oder sogar sich selbst. (…) Interessant ist, dass der Vatikan die Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet hat und die Todesstrafe erst 1969 formell abgeschafft wurde.“
 
Quelle:
 
Der Unterschied zu einem gemeinnützigen Verein ist Deutschland ist allerdings, dass der Verein seinen Vorstand frei wählt.
 
Geld und Glaube sind nicht zu trennen, muss sich der Freiburger Kirchensteuer-Rebell Hartmut Zapp sagen lassen, der aus der Katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts ausgetreten ist, aber sagt, er sei ‒ davon unbenommen ‒ gläubiges Kirchenmitglied. Nun hat sich das Bundesverwaltungsgericht gar nicht erst auf Spitzfindigkeiten eingelassen, sondern schlicht das bestehende Kirchensteuerrecht bestätigt. Wie die Kirche mit ihren Abtrünnigen umgehe, sei deren Sache, so die Leipziger Richter.“
 
Quelle:
 
Ganz konkrete Beispiele:
 
Ihre gute Freundin und ihr Freund sind Mitglieder der katholischen Kirche. Die beiden heiraten. Sie selbst sind vor Jahren bereits ausgetreten. Sie werden jetzt gebeten, bei der kirchlichen Trauung Trauzeuge zu sein. Der Pfarrer, der die Trauung vornimmt, wird Sie nicht akzeptieren. Freund oder Freundin müssen sich jemand anderen suchen.
 
Oder Sie sind selbst der Betroffene. Die Eltern der Braut bestehen auf eine kirchliche Trauung. Sie sind aber vor einiger Zeit ausgetreten und wollen auch nicht wieder eintreten. Obwohl die Braut einer der grossen Kirchen angehört, wird der katholische Pfarrer Sie nicht trauen.
 
Die Freunde haben geheiratet. Die Ablehnung des Pfarrers hatte eher keinen Einfluss auf die Freundschaft. Vor der Geburt des ersten Kindes bitten sie Sie, Taufpate zu sein. Auch das wird ihnen verwehrt.
 
Dass Sie selbst nicht mehr in „den Genuss“ (nach meiner Erfahrung ist es eher eine Tortur) eines kirchlichen Begräbnisses kommen, kann Ihnen egal sein. Möglicherweise stossen Sie damit gläubigen Angehörigen und Freunden vor den Kopf.
 
Dabei können Sie auch nicht auf eine Kulanzregelung oder ein „gnädiges Entgegenkommen“ des Pfarrers rechnen. Auch wenn Sie in der Kirche immer wieder mit dem Begriff Gnade konfrontiert werden. Mit einem Verein könnten Sie verhandeln, z. B. wenn es sich um einen Fitness-Club handelt, können Sie vereinbaren, dass Sie auch ohne Mitgliedschaft einmal im Monat gegen eine angemessene Gebühr für eine bestimmte Zeit die Geräte in Anspruch nehmen. Mit der Kirche nicht.
 
Es geht also nicht nur um „Geld und Glaube“, sondern um Macht. Nur ihre Dienstleistungen anzubieten, ohne Einfluss auf ihre Gläubigen ausüben zu wollen, ist nicht das Ziel der katholischen Kirche. So machtbesessen diese Körperschaft auch ist: Schliesslich „verkauft“ die Kirche ihre Machtansprüche unter dem Adjektiv „göttlich“ und nicht „demokratisch“!
 
Jeder Austrittswillige erhält von seinem Pfarrer einen Brief, in dem es auch heisst: „Die Erklärung des Kirchenaustritts (...) stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft.“
 
Dass jemand nach einer solchen Standpauke im Sinne der Kirche „einsichtig“ ist und wieder eintritt, dürfte nur in den wenigsten Fällen zutreffen. Der katholische Berater Thomas von Mitschke-Collande, Autor der Schrift „Schafft die Kirche sich selbst ab?“ meint dazu: „Hier zeigt sich der kalte Stil einer mahnenden Kirchenbürokratie, der nichts von der Wärme des Evangeliums verspüren lässt“ (FAZ 30.09.2012 „Die Kirche und die Kundschaft“, S. 43).
 
Aus meiner Sicht hoffe ich, dass das obige Urteil viele Kirchenmitglieder zum Nachdenken darüber bringt, ob es sich wirklich lohnt, in so einer Kirche Mitglied zu sein. Keiner wird sie daran hindern können, in die Kirche zu gehen, wenn sie das Bedürfnis dazu haben.
 
Die Kirche sollte darüber nachdenken, auch das zu verhindern. Wie wäre es mit dem Zücken eines Mitgliedsausweises, etwa elektronisch in Form einer Karte, die in einen Automaten gesteckt werden muss, bevor eine Kirche betreten werden kann? Dann schafft sie sich wirklich selbst ab, was zu begrüssen wäre!
 
Auf der anderen Seite sollte unsere politische Führung darüber nachdenken, ob es nicht langsam an der Zeit ist, wie in Frankreich den Laizismus einzuführen. Jedenfalls wäre das ein richtiger Schritt in Hinblick auf unser Grundgesetz und darauf, das inzwischen mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung den Kirchen den Rücken gekehrt hat und ein nicht unbedeutender Teil nur aus Gewohnheit oder so verstandener Tradition noch Mitglied bleibt. Die Abschaffung der Kirchensteuer gehört auch zu so einem Schritt; die Niederlande sind ein gutes Beispiel dafür, dass es auch ohne diesen Zwang geht. Dass Kirchen ihr eigenes Rechtssystem mit Duldung demokratisch gewählter Institutionen durchführen, ist schon lange nicht mehr tragbar.
 
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