Textatelier
BLOG vom: 10.05.2013

Gnadenlose Gesundheiterziehung für Autofahrer-Occasionen

Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
 
Wer über 70 Jahre alt ist und sich wie seit je in seiner Blech-, Aluminium- oder Kunststoffkiste auf den Fahrbahnen öffentlicher Strassen tummeln will, muss in der Schweiz einigermassen gesund sein. Das heisst, er hat über Fähigkeiten zu verfügen, die es zum Führen eines Autos so braucht. Alle 2 Jahre müssen wir Angehörige des menschlichen Antiquitätenkabinetts zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung antreten. Ich habe dies in den letzten Tagen zum 4. Mal erleben dürfen.
 
Bei solchen Gelegenheiten wird einem bewusst, welche Talente bei Menschen am Steuer störungsfrei ineinander greifen müssen. Aus diesem Grund sieht es das Fachpersonal vom Strassenverkehrsamt Aargau in Schafisheim gar nicht ungern, wenn wir Gruftys noch über eine gewisse Sehschärfe verfügen (ich stehe unter einem amtlich verordneten Brillenzwang, dank dem ich es auf 100 Prozent Sehleistung bringe; sogar meine Sonnebrille ist korrigiert). Die Sehschärfe muss minimal 1,0 bzw. 0,8 beim anderen Auge betragen. Nicht zugelassen ist das Doppelsehen, wahrscheinlich, weil sich daraus eine Verdoppelung der Verkehrszunahme ergäbe, was ja wohl niemand erträgt. Bei Sehstörungen gibt es keine Nachsicht.
 
Allerdings muss ich beim schriftlichen Abhandeln dieses Themas mit solchen Spässchen aufpassen; denn falls daraus eine Geisteskrankheit abgleitet würde, wäre es um meinen Fahrausweis geschehen. Auch Schwachsinnige und Psychopathen haben auf der Strasse nichts zu suchen; dass dabei aber der eine oder andere temporär Gestörte durchrutscht, habe ich auf der Strasse schon einige Male erlebt. Sie sind u. a. am besonders intensiven Hupen zu erkennen. Die Erklärung für das Auftauchen solcher Rüpel im Verkehr liegt auf der Hand: Es müssen Nicht-Geprüfte, somit also unter 70-Jährige, sein.
 
Zum Lenken eines Motorfahrzeugs benötigt man auch ein brauchbares Gehör. Es genügt den Anforderungen, wenn die normale Konversationssprache noch aus 8 Meter Distanz vernehmbar ist. Auch die Atmung und Beweglichkeit dürfen nicht beeinträchtigt sein ... wobei natürlich der grösste Beweglichkeitsverlust in einem Entzug des Führerausweises bestehen würde, wie mir Betroffene geklagt haben.
 
Die Gliedermassen müssen insoweit frei von Verkrümmungen, Verkürzungen, Verstümmelungen, Versteifungen oder Lähmungen sein, dass die Fahrzeugführung davon nicht behelligt wird. Allfällige Herz- und Gefässstörungen müssen sich in vertretbaren Grenzen halten. Selbst das Magen-Darm- und das Stoffwechselsystem dürfen „keine erheblichen Funktionsstörungen“ aufweisen und damit qualitativ im Prinzip mit dem ebenfalls periodisch untersuchten Auto übereinstimmen. Auch Hernien (Eingeweidebrüche) und Prolaps (krankhafte Öffnungen) sind Hemmnisse für das Behalten der Autolenkbewilligung im fortgeschritteneren Alter.
 
Aus alledem ergibt sich ein gewisser Zwang, zur Gesundheit Sorge zu tragen, wenn man noch nach der Pensionierung seine Getränke und die Gebinde mit Biopflanzenerde im Kofferraum ohne Privatchauffeur heimkutschieren will. Und das kann nicht schaden; die Gesundheitspflege und das damit verbundene Wohlbefinden kommen jedermann ja auch abseits des Führersitzes zustatten. Das Warten auf die bereits weitgehend entwickelten Technologien, die für den Autolenker das sichere Fahren übernehmen, kann nicht die Lösung sein. Den Startknopf muss man immer noch selber ansteuern können. Es sei denn, man kombiniere ihn mit dem Druck auf den Führersitz bei der Einsitznahme beim Einsteigen ins selbstfahrende Auto mit seiner autonomen Steuerung, wie man sie von Flugzeugen kennt, wo die Piloten nur noch als dekorative Attrappen dienen.
 
Wir Automobilisten quälen uns nach wie vor, servo-unterstützt, mit dem Drehen am Steuerrad, dem Gasgeben und Bremsen ab. Die Techniker haben’s noch nicht gerichtet. Deshalb bedarf es wacher, beweglicher Typen mit Unterscheidungsvermögen zwischen Gas- und Bremspedal, die einschlägige Tests bestehen. Der Vollzug der Gesundheitskontrollen obliegt seit dem 01.01.2012 den Vertrauensärzten, in Spezialfällen auch den Amtsärzten. Wenn man Glück hat, befindet sich der eigene Hausarzt auf der mit dem Aufgebot zum Check angelieferten Liste der „Vertrauensärzte der Stufe 1“, weil dieser die Familie und seine Pappenheimer, die sich schon immer durch ihre Treue ausgezeichnet haben, von Grund auf kennt. So braucht er dann eigentlich nur noch durch Beobachtungen, Abklopfen, Befragung, Messungen, allerlei Tests (Sehen, Hören, Reaktionen) und eine Untersuchung von in der Arztpraxis frisch abgezapftem Urin den aktuellen Zustand – sozusagen des altersbedingt mehr oder weniger langsam voranschreitenden Zerfalls – zu ermitteln.
 
Wären alle Leute so selbstverantwortungsbewusst wie ich – bei kleineren gesundheitlichen Störungen wie dem Gripperitual suche ich die Ursachen selber, um sie beseitigen zu können oder ich aktiviere die körperlichen Selbstheilungskräfte – wären also alle so, würden die meisten Ärzte zu Sozialfällen. Unser Hausarzt Dr. Rolf Hugentobler in Küttigen AG, der in meiner erweiterten Familie einen ausgezeichneten Ruf als vertrauenswürdiger, vernünftiger Arzt geniesst, nimmt mir meine Arztabstinenz nicht übel. Er braucht gleichwohl nicht zu darben. Doch sprach er mir sehr ins Gewissen, endlich einmal einen Gesundheits-Checkup (eine Vorsorgeuntersuchung) über mich ergehen zu lassen, um gegebenenfalls durch Massnahmen in einer Frühphase Schlimmes rechtzeitig verhüten zu können. Ich gab ihm recht. Vor allem um jeden Verdacht auf Altersstarrsinn im Keime zu ersticken.
 
Nichtsdestotrotz kümmert sich der erfahrene Arzt, an eigenwillige Kunden gewohnt, alle 2 Jahre wieder um meine Verkehrstauglichkeit. Er attestierte mir auch diesmal, da sei nichts, das einen Antrag auf den Entzug des Fahrausweises rechtfertigen würde. Entsprechende Unterlagen sandte seine Sekretärin, Brigitte Basler, die personifizierte Zuverlässigkeit, ans Strassenverkehrsamt. Und auch dieses hat Stil. Spontan erhielt ich aus Schafisheim folgenden Brief: „Entsprechend unserem Aufgebot haben Sie sich der verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung unterzogen. Dafür danken wir Ihnen. Gestützt auf den Arztbericht können wir Ihnen den Führerausweis weiter belassen. Für die nächste ärztliche Kontrolle werden Sie wieder eine Einladung erhalten. Wir wünschen Ihnen weiterhin eine gute Fahrt.“
 
Den Umgang mit den Behörden der Schweiz und insbesondere in meinem Wohnkanton Aargau habe ich immer als sehr angenehm empfunden – keine Spur von Überheblichkeit, dafür viel Wertschätzung, wohl eine Auswirkung demokratischer Gepflogenheiten, wozu auch ein Mass an Selbstbestimmung gehört. Sogar über das Behalten oder die Abgabe des Führerausweises können wir im Normalfall (abgesehen von üblen, gesetzesbrecherischen Missetaten auf der Strassen) selber bestimmen: Wollen wir ihn auch im Alter behalten, müssen wir einfach einigermassen gesund bleiben (Nichts einfacher als das ...!) oder wir können auf den Führerausweis freiwillig ganz oder teilweise verzichten – auch vorläufige Verzichte sind im Angebot.
 
Unter solchen Umständen fühlt man sich wie im 7. Automobilistenhimmel. In dem man ja eines Tages ohnehin landen wird, mit oder ohne Führerausweis. Als Engel wird man eher ein Flugbrevet für Privatpiloten brauchen.
 
 
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