Textatelier
BLOG vom: 26.05.2013

Bilden die Verfassungsschützer einen „Staat im Staate“?

Autor: Richard Gerd Bernardy, Dozent für Deutsch als Fremdsprache, Viersen/Niederrhein D
 
Mit der Ausgabe von „Report Mainz“ vom 21.05.2013 wurde bekannt, wie umfangreich in Deutschland die Sicherheitsapparate des Bunds und der Länder ineinander verstrickt sind. Sie haben vom „Netzwerk Nationalsozialistischer Untergrund“, kurz NSU, gewusst und auch, dass die NSU sogar durch diese Sicherheitsapparate finanziell unterstützt worden ist. „Winfried Ridder (ehemals im Bundesamt für Verfassungsschutz): „Man hat vollumfänglich die Gesamtstruktur des Netzwerkes Nationalsozialistischer Untergrund zu diesem Zeitpunkt gekannt, die gesamte Struktur – noch bevor der erste Mord geschah.“ Diejenigen Täter, die finanziell unterstützt worden sind, würden im Nachhinein als „V-Leute“ ausgegeben.
 
Es gab in den letzten Jahren mehrere Kinofilme und Krimis im Fernsehen, die sich dieses Themas annehmen, und die alle das bestätigen, was auch Thilo Sarrazin in einem Interview im Amsterdamer Debattiertheater „De Balie“ am 10.12.2012 mit Emina Benalia sagte und dessen Aussage von ihr so kommentiert wurde: „’Die enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Rechtsextremisten ist auch in anderen Ländern üblich’, argumentiert Sarrazin, so, als bereue er nur, dass die Affäre überhaupt aufgedeckt wurde. Weder äusserte er sein Mitgefühl für die Hinterbliebenen der neun ermordeten Männer, die in den Jahren 2000 bis 2006 der rechtsextremen Zwickauer Terrorzelle zum Opfer fielen. Noch betrachtet er die Zusammenarbeit zwischen dem Verfassungsschutz und den Mitgliedern des Nationalsozialistischen Untergrunds kritisch, welche erst die Beschaffung der Tatwaffen und somit die Mordserie ermöglichte.“
 
Dass das für totalitäre und diktatorische Staaten gilt und galt, ist allgemein bekannt und unumstritten. Es stellt sich aber immer häufiger heraus, dass auch in Staaten mit demokratisch gewählten Regierungen solche Praktiken üblich sind. Der Verbotsantrag für die NPD 2003 war vor der höchsten Verfassungsschutzbehörde gescheitert, und zwar deshalb, weil bei den Verhandlungsterminen aufgeflogen war, „dass unter den Funktionsträgern der NPD, auf deren Äusserungen sich die Verbotsanträge gestützt hatten, mehrere V-Leute waren. Für das höchste Gericht war damit nicht erkennbar, ob die für den Verbotsantrag vorgelegten Beweise tatsächlich von der NPD stammten oder von den Verbindungsleuten, die den Verfassungsschutz über die rechtsextreme Szene informieren sollten. Auch weigerte sich der Geheimdienst, seine Quellen offenzulegen. Drei der acht Richter des Bundesverfassungsgerichtes lehnten daraufhin die Fortsetzung des Verbotsverfahrens ab. Es sei nicht fair zu führen, begründeten sie.“
 
Dabei ist doch zu fragen, was das parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags (PKG) und die entsprechenden Gremien der Länder, die die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden überprüfen sollen, überhaupt kontrollieren. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Verpflichtung nehmen sie scheinbar so „gewissenhaft“ wahr, dass dabei die Gewissen der Mitglieder dieser Gremien und die Grund- und Menschenrechte unseres „freiheitlich demokratischen Staates“ ganz ausgeschaltet werden. Somit unterstützen sie die Bildung und die Ausübung eines undemokratischen „Staates im Staate“ durch die sogenannten Verfassungsschutzbehörden. Mitglieder dieser Kontrollgremien kommen aus allen Parteien. Wenn unsere Politiker jetzt Unwissenheit vortäuschen, so ist das in meinen Augen einfach nur verlogen.
 
Es scheint so, also ob die Morde der NSU an Mitbürgern ausländischer Herkunft durch die Verfassungsschutzbehörden billigend in Kauf genommen worden sind, und dass bei der Untersuchung der Taten ursprünglich nicht von terroristischen Aktivitäten ausgegangen wurde, spricht auch dafür, dass die Bürger durch unsere Politiker „hinters Licht geführt“ worden sind. Sie wollten von ihrem eigenen Versagen ablenken. Das klingt ungeheuerlich, aber nicht unlogisch. Und viele unserer Medien lassen sich davon blenden!
 
Gehören nicht die Verantwortlichen der Verfassungsschutzbehörden und die Mitglieder der Kontrollgremien ebenso vor ein öffentliches Gericht wie die vermeintlichen unmittelbaren Täter?
 
Nicht nur die Taten der NSU im laufenden Strafprozess, sondern auch die Offenlegung des Sumpfs in unseren Verfassungsschutzbehörden müssen konsequent untersucht werden. Die letzten Informationen lassen gar auf rechtsextremes Gedankengut in diesen Behörden schliessen. Was für politische Gesinnungen gibt es in diesen Behörden? Man sollte den Innenministern des Bundes und der Länder „auf die Finger klopfen“, sind sie doch verantwortlich für das Treiben! Oder haben sie auch keine Ahnung? Wenn das so ist, kann man wirklich vom „Staat im Staate“ ausgehen.
 
Ist es da verwunderlich, dass immer mehr Bürger nicht mehr wählen gehen? Die Glaubwürdigkeit der Politik liegt in den Händen der Politiker. Welche Partei tritt denn noch für eine „offene Gesellschaft“ ein? Wir brauchen keine Auftritte von Leuten wie Sarrazin, sondern von solchen, für die „die Anbetung der Macht einer der übelsten Götzendienste der Menschheit ist“ (Karl R. Popper) und für die eine parlamentarische Demokratie auch bedeutet, undemokratische Machtstrukturen zu unterbinden.
 
Quellen
 
 
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