Textatelier
BLOG vom: 24.11.2015

Der „IS“: Staat oder Terror-Organisation?

Autor: Richard Gerd Bernardy, Dozent für Deutsch als Fremdsprache, Viersen/Deutschland

 

Der französische Präsident Hollande hat dem so genannten „Islamischen Staat“ nach den Terroranschlägen in Paris gesagt, das Land befinde sich im Krieg mit ihm. Zuerst einmal bezeichnet der Begriff „Krieg“ einen organisierten, mit Waffen ausgetragenen Konflikt zwischen Staaten oder sozialen Gruppen (Bürgerkrieg). Der Begriff wird verschiedentlich erweitert, so gibt es unter anderem den Angriffs-, Interventions-, Sanktions- und Verteidigungskrieg, bzw. den Partisanen- und Guerilla-Krieg. Mit dem Begriff werden aber auch Bestrebungen bezeichnet, Missstände auszumerzen, wie etwa den Krieg gegen Drogen, gegen Armut. Den Terrorismus als Kriegsfall zu bezeichnen war ein bei der US-Regierung unter dem Präsidenten George W. Bush eingeführtes politisches Schlagwort. Im März 2009 kündigte die US-Aussenministerin Hillary Clinton allerdings an, diesen Zusammenhang (für „9-11“) nicht mehr zu verwenden.

Ein oder mehrere Ereignisse als „Krieg“ im Sinne des Völkerrechts, der Genfer Konventionen, der Nato und anderer Institutionen und Experten zu benennen, hat weitgehende Konsequenzen. Nato-Mitglieder verpflichten sich im Falle eines kriegerischen Angriffs auf einen Mitgliedsstaat zur gegenseitigen Unterstützung. Ein sich im Krieg wähnender Kämpfer in Uniform hat den „Kombattanten-Status“, kann also durch den Kriegsgegner gezielt bekämpft und getötet werden, geniesst aber auch nach Gefangennahme eine Behandlung nach den Genfer Konventionen. Operiert er in Zivil und zeigt seine Waffen nicht öffentlich, verliert er diesen Status und die damit verbundenen Rechte, ihm steht aber der humanitäre Schutz der (unverbindlichen) UN-Menschenrechts-Charta zu.

Es ist umstritten, ob Terroristen „ungesetzliche Kombattanten“ sind, an einem kriegerischen Konflikt beteiligt und gegen das Kriegsrecht verstossen, also gegen das Völkerrecht handeln. Allerdings definiert das „Römische Statut des internationalen Strafgerichtshof“ unter anderem „vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche“ und „vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte“ als Kriegsverbrechen. In Deutschland unterliegt die Verfolgung solcher Verbrechen nicht den Militärbehörden, sondern dem Bundeskriminalamt.

Wie die Süddeutsche Zeitung feststellt, ist „der IS“ „viel mehr als eine Terrormiliz“.
„Der ‚Islamische Staat’ erhebt Steuern, bezahlt Beamte und hilft Bedürftigen. Statt von einer Terrormiliz muss man deshalb von einem dschihadistischen Staatsbildungsprojekt sprechen: totalitär, expansiv und hegemonial.“ - „Er betreibt seine eigene Justiz, die sich an den extremistischsten islamischen Rechtsvorstellungen orientiert, er erhebt Steuern, rekrutiert Soldaten, fördert und exportiert Öl. Er hält auch die Versorgung von Märkten und die Stromversorgung aufrecht. - Der ‚Islamische Staat’ ist dabei ein totalitäres, expansives und hegemoniales Projekt.“

„Der IS“ kontrolliert ein Teil Syriens und des Iraks, ist also eine Besatzungsmacht.

Was ist Terrorismus“? Laut den Vereinten Nationen ist Terrorismus
„... jede Handlung, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung von Zivilpersonen oder Nichtkombattanten herbeiführen soll, wenn diese Handlung (auf Grund ihres Wesens oder der Umstände) darauf abzielt, die Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen.“

Terrorismus hat das Ziel, das System zu vernichten, er lehnt die bestehende Ordnung ab und will diese durch Anschläge und gewaltsamen Kampf erschüttern. Terrorismus unter Anwendung von ausdrücklich propagierter Gewalt zielt auf die vollständige Vernichtung der jeweiligen systemischen Ordnung.

Ob es nach Eintritt eines terroristischen Aktes zur Ausrufung des „Verteidigungsfalles“ mit weitgehenden Konsequenzen für Regierungs- und parlamentarische Rechte kommen darf, ist umstritten und gesetzlich noch nicht endgültig geklärt.

In Frankreich scheint es in dieser Hinsicht zu Bestrebungen durch eine neue Gesetzgebung zu geben.

In Deutschland könnte nach Inkrafttreten eines solchen Gesetzes der Bundespräsident nach Durchlaufen der parlamentarischen Hürden den Kriegszustand mit dem Angreifer erklären.

Dann sind Terroristen nicht mehr („nur“) als „gemeine hinterhältige Mörder“ einzustufen, sondern auch als Kriegsverbrecher.

 

Quellen:

 

 


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