Textatelier
BLOG vom: 02.12.2020

Föderalismus oder Wie werden in der Schweiz die Kinder gemacht?

Autor: Pirmin Meier, Historiker und Schriftsteller, Aesch/LU

Die Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative veranlasste wegen des knappen Ausgangs bei 50,7% Ja-Stimmen, aber einer ins Gewicht fallenden ablehnenden Minderheiten der Kantone wieder mal zum Teil sehr unwillige Debatten über den Föderalismus, auch „Kantönligeist“ genannt. Dieser stellt aber seit Generationen und seit Jahrhunderten die Grundlage eines inneren Friedens dar, von dem man in Exjugoslawien, Spanien, wohl sogar Belgien und neuerdings Grossbritannien nur träumen kann. Zu schweigen vom Moloch Russland oder gar der einstigen Sowjetunion. Das Beibehalten des Minderheitenschutzes mit Ausgleich zwischen Volks- und Kantonsmehrheit ist aus der Sicht langfristiger politischer Erfahrung kein Luxus. 

Bei Kommentaren zu Abstimmungen lässt man gerne Politologen zu Wort kommen. Diesen wird oft eine Expertenüberlegenheit unterstellt, unabhängig, ob da politische Erfahrung dahintersteckt oder nicht. Im Kanton Aargau war der verstorbene Milizpolitiker Max Knecht (Schneisingen/Wettingen) treffsicherer Meister im Interpretieren von Statistiken und beim politischem Kaffeesatzlesen. Seine Analysen von Wahlen und Abstimmungen hatten Orientierungswert, jenseits von Zensuren, das Abstimmungsverhalten betreffend. Als einstiges Mitglied des Aargauer Verfassungsrates und auch Delegierter CVP sowie Beobachter in Bundesbern lernte ich ähnliche Politfüchse kennen, und zwar aus allen Lagern. Beim Ständemehr fällt auf, dass nach jeweils vielen Jahren bei Eintreten desselben (als krasse Ausnahme) die Verlierer zu murren pflegen. Wer hier mangelnde Demokratie beklagt, vergisst, dass nicht bloss vor 4 Jahren Trump, sondern 1960 auch ein Weltpolitiker wie John F. Kennedy dank einer Minderheitsklausel, die Staaten (bei uns: Kantone) betreffend, zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt wurde. Dabei machte der Gegenkandidat aber netto mehr Stimmen. Es ging nun mal um die „Vereinigung“ nicht von Menschenmassen, sondern von Regionen. Wie wichtig das sein kann, zeigt z.B. der schwelende regionale Unfriede in Spanien.

Die aus einer Agenturmeldung übernommene Behauptung, das Ständemehr sei 1848 mit Rücksicht auf die Verlierer des Sonderbundskrieges entstanden, ist so nicht haltbar. Damals wurde zum Schutz der Minderheiten zwar der Ständerat eingeführt, aber erst Ende des Jahrhunderts die Volksinitiative mit Ständemehr. Hingegen genügt beim Gesetzesreferendum das Volksmehr. Es ging damals nicht um die Innerschweizer Kantone, sondern hauptsächlich um die „lateinische“ Schweiz mit den unterdessen 6 Westschweizer Kantonen, dem Tessin und teilweise Graubünden, macht 8 Einheiten. Dieselben können nicht generell als „links“ oder „rechts“, städtisch oder ländlich, grün oder weniger grün, abgetan werden. Bei Vorlagen mit mehr Bundeskompetenzen standen früher diesbezüglich empfindliche Minderheitenkantone zusammen. Zuzugeben ist, dass die Westschweiz heute stärker als früher mehr Staatskompetenz befürwortet.

 

Jugoslawien: Gegenbeispiel von Minderheitenschutz

Die Meinung von Politologen mit -ic im Namen, das Ständemehr verstosse gegen das Demokratieprinzip, kommt mir angesichts des Zerfalls des jugoslawischen Vielvölkerstaates mit serbischem und/oder kroatischem Übergewicht nicht nur als inkompetent, sondern schon fast als Hohn auf die Schweiz vor. Hier muss ich auch mal Herrn Köppel recht geben, weil wir diesbezüglich bei Kritikern, die Kenner jener Region sind, mahnen müssen, dass in der Schweiz die Kantone keine Kleinigkeit sind. Bei einem Vortrag über das schweizerische System vor Lehrerinnen und Lehrern aus Kroatien und Slowenien erlaubte ich mir vor Jahren die Scherzfrage: Wissen Sie wie in der Schweiz im Gegensatz zu Frankreich die Kinder gemacht werden? In Frankreich zwar „par l’amour“, anderswo durch In-vitro-fertilisation; aber für die Schweizerinnen und Schweizer gelte nun mal: „Das ist von Kanton zu Kanton verschieden.“

Wir sind weder Jugoslawien noch die UdSSR. Minderheitenschutz betrifft nicht nur sexuelle Orientierungen. Objektiv wichtiger ist der Ausgleich unter den Regionen und auch das seit 500 Jahren heikle Verhältnis Stadt -Land. Zurzeit von Bruder Klaus führte dieser heute natürlich anders gelagerte, aber noch immer existierende Gegensatz beinahe zu einem Bruderkrieg.

Selber gehörte ich dem bürgerlichen Ja-Komitee für die Konzernverantwortungsinitiative an. In demselben sind die wenigsten Vertreter ländlicher Kantone über ihren Namen hinaus aktiv geworden. Die Grundlagen des nationalen Zusammenhalts, bei dem Ausgleich wichtiger ist als plattes Überstimmen, haben mit dem Gedanken des inneren Friedens zu tun. Dabei war der Ständerat noch vor wenigen Jahren im Abstimmungsverhalten „linker“ als der Nationalrat. Dass es heute umgekehrt ist, gehört mit zum ausgleichenden Hin und Her in der Schweizer Politik.

Als Historiker, Staatskundelehrer und ehemaliger Verfassungsrat mit Schwerpunkt Verfassungsgeschichte erhebe ich mit anderen Schweizerinnen und Schweizern den Anspruch, unsere Politik genauso gut zu verstehen wie jeder Politologe. Diese Eigenschaft würde ich einer grossen Zahl von Mitbürgern in unseren Kantonen ebenfalls zusprechen. Nicht zuletzt vielen, die sich auf dieser Seite zum Beispiel als Kolumnisten betätigt haben. Auch solchen, die nicht gerade meiner Meinung sind. Natürlich war das Ständemehr seit seiner Entstehung umstritten. Aber wissen Sie, was zu dessen Abschaffung nötig wäre?  Das Ständemehr!

Dr. phil. Pirmin Meier, Historiker, Aesch/LU

 
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