Textatelier
BLOG vom: 09.10.2007

„Verschärfte Vernehmung“ und US-Verschleierungstaktik

Autor: Emil Baschnonga, Aphoristiker und Schriftsteller, London
 
Andrew Sullivan von der „Sunday Times“ gestand in seinem am 7. Oktober 2007 erschienenen Bericht, dass er lange nicht glauben konnte, dass die USA-Regierung rechtswidrige Folterungen der verdächtigten Terroristen und Rädelsführer billigte. Er gab dem Präsidenten, dem berüchtigten Kriegshetzer George W. Bush, und kollektiv dem „White House“ den so genannten „benefit of doubt“ – seinen Vertrauensbonus. Die Anschuldigungen von verbrecherischen Verhörmethoden seitens des hochgehimmelten USA-Rechtsstaats wurden, so meinte auch Sullivan, von der Al-Kaida-Propaganda angeschürt.
 
Die Weisswäscherei seitens der staatshörigen Anwälte hat den Frevel zeitweilig vertuscht. Selbstherrlich wurde der Begriff „Tortur“ von ihnen neu definiert. Damit sicherte sich George W. Bush den Freibrief, sich über bestehende nationale und internationale Gesetze hinwegsetzen zu können. Die Gespenster von Guantánamo Bay, Abu Ghraib und vielen anderen den amerikanischen Instanzen (CIA) weltweit eingeräumten Folterkammern dösen. Das Gewissen der Amerikaner und jenes ihrer Schosshündchen, worunter ganz besonders England, ist schon seit Monaten eingelullt. Aber letzte Woche wurden geheime interne Dokumente über diesen juristischen Unfug von der Presse abgefangen. Somit ist der Schleier gelüftet und das Ränkespiel entblösst: Mit allen Mätzchen haben die Anwälte im Weissen Haus den Sachverhalt ad absurdum verdreht und verschleiert. Selbst in diesem Regierungshaus wussten nur wenige darüber Bescheid, geschweige denn der Congress.
 
Was versteckt sich hinter dem einst von den Gestaposchergen benutzten Schlag- und Schleierausdruck „Verschäfte Vernehmung“? Die pfiffigen Juristen haben ihre eigenen Begriffe dafür geprägt: „enhanced interrogation" und „intesified interrogation“ (erweitertes und verstärktes Verhör).
 
Wie werden die Häftlinge/Gefangenen innerhalb dieses gebilligten Verhörsystems misshandelt? Ich nenne hier einige der Varianten oft nacheinander appliziert:
 
Waterboarding: das Opfer wird Kopf voran  auf einem verlängerten „Waschbrett“ ins Wasser getaucht.
 
Hypothermia: Unterkühlung des Körpers.
 
Excrutiating stress positions: in unerträgliche Marterstellungen gebundene Opfer.
 
Sleep deprivation: tagelanger Schlafentzug.
 
Bedrohung von Familienangehörigen, selbst Kindern.
 
Solcher Marter, wird beschwichtigt, hinterlasse keine nachhaltigen körperlichen Spuren und sei nicht tödlich – und ist folglich statthaft. Die Nazis verlautbarten sich einst ähnlich. Ein Sprecher des White House meinte: „Diese Prozeduren sind hart, notwendig und rechtmässig“. Dieser Satz könnte auch so ausgelegt werden: Diese Strapazen sind brutal, absolut ungerechtfertigt und gleichbedeutend mit krassem Rechtsmissbrauch. Kein Gerichtshof würde solcher Tortur abgerungene Geständnisse anerkennen. Somit kommen diese „Terroristen“ und „Islamisten“ nur vor geheime Schergengerichte. Den Aufständischen in Burma geht es ja auch nicht besser, nein sogar noch schlechter …, mag ein spitzfindiger Jurist befinden. Inzwischen schwillt der Hass der Feinde an und schürt zu weiteren Attentaten. Gewiss wird in Kriegen der Feind nicht mit Samthandschuhen angefasst. Hoffentlich schmilzt in Amerika der „benefit of doubt“ wie das Antarktika-Eis. Das wird nichts ändern, solange George W. Bush regiert. „Und vielleicht selbst nachher nicht“, beschloss Andrew Sullivan seinen Artikel.
 
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